Corona-Impfung: Berufung auf das Grundgesetzt Artikel 1
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Foto zum Nachdenken
Gesehen in einem Grillimbiss bei Dresden, nahe der tschechischen Grenze!
×
Foto zum Nachdenken
Foto zum Nachdenken
Bis dann, viel Gesundheit und einen wachen Verstand Wolfgang